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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: „ein großes Stück österreichische Energiegeschichte“

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Aktualisiert am 15. Juli 2021
4 Min. Lesezeit
Tamara Dettling
Tamara Dettling

Diese Worte kamen von Österreichs Staatssekretär Magnus Brunner nachdem der österreichische Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschloss. Was darin Wichtiges steht, haben wir für dich zusammengefasst.

Die Alpenrepublik will Ihren Strombedarf bis 2030 mit 100 % erneuerbaren Energien decken. Schon jetzt sind es 75 %. Um 100 % zu erreichen, soll die Ökostrom-Produktion angekurbelt werden. Ganze 27 TWh sollen es mehr werden, davon 11 TWh aus der Photovoltaik, 10 TWh aus der Windkraft, 5 TWh aus der Wasserkraft und 1 TWh aus der Biomasse. Allein die installierte PV-Leistung soll damit versiebenfacht werden.

Neue Zuschüsse in Sicht

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz kommt auch ein neues Fördersystem. Neben einem Marktprämienmodell für 20 bis 30 Jahre, das auf die verschiedenen Energieträger ausgerichtet ist, kommen auch Investitionszuschüsse. Sie gelten etwa für Anlagen, die umgerüstet oder mit einem Stromspeicher erweitert werden. Der Förderbewerber gibt beim Förderantrag für die PV-Anlage den Förderbedarf in Euro pro kWp an. Für Stromspeicher gibt es einen fixen Fördersatz. Maximal können bis zu 30 % des Investitionsvolumens bzw. bei Freiflächenanlagen und gebäudeintegrierten Anlagen oder sehr innovativen Projekten bis zu 45 % bezuschusst werden.

Auch erneuerbares Gas und Wasserstoff macht die Bundesregierung förderbar. Der Ausbau von Wasserstoff und grünem Gas wird mit jährlich 80 Millionen € gefördert. Mit 100 Millionen € soll auch der Ausbau der grünen Fernwärme vorangetrieben werden.

Für kleine Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wird es beim Netzanschlusss administrativ und finanziell einfacher. Netzbetreiber müssen außerdem verfügbare und gebuchte Kapazitäten an Netzknoten (Umspannwerken) transparent machen.

Weg frei für Energiegemeinschaften

Das Herzstück Österreichs neuer Energiezukunft sollen Energiegemeinschaften werden, die Energie aus erneurbaren Quellen erzeugen, speichern und verkaufen. Sie sollen eine dezentralisierte Versorgung fördern und jeden Bürger an der Energiewende teilhaben lassen. Für den innergemeinschaftlichen Austausch soll weniger Netznutzungsentgelt („Ortstarif“) gewährt werden. Auch der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe sollen fallen.

Ein weiteres wichtiges Element des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNPI). Sektoren sollen verbunden und damit die Energieinfrastruktur für die 2030-Ziele und die Versorgungssicherheit geschaffen werden.

Ein wichtiges Mittel, um das Ganze zu finanzieren ist zum Beispiel die Ökostromabgabe, die von jedem Haushalt bezahlt und bei etwa 114 € im Jahr liegen wird. Für Haushalte mit wenig Einkommen deckelt die Regierung die Abgabe bei 75 €.

Nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz schnell weiter

Beschlossen wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Nationalrat am 07.07.2021 von der Regierungskoalition der konservativen ÖVP sowie den Grünen mit Unterstützung der SPÖ. Umweltministerin Leonore Gwessler (Grüne) sprach von einem „großen Tag für den Klimaschutz“.

"Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist der Bund voraus marschiert, jetzt müssen die Bundesländer nachziehen und ihre Landesgesetze und Stromnetze PV-fit machen," so sieht das zumindest Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria.

Zusammengefasst

  • Der Österreichische Nationalrat beschloss am 07.07.2021 das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und treibt damit 100 % erneuerbaren Energien bis 2030 an.
  • Es kommt unter anderem ein neues Fördersystem mit Marktprämien und Investitionszuschüssen.
  • Auch Energiegemeinschaften und eine stabile Netzinfrastruktur verbunden aus allen Sektoren sind Ziele.

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