Kurs Richtung Mehrweg: 7 Fragen zum neuen Einwegkunststoffverbot
Seit 03.07.2021 gilt ein Einwegkunststoffverbot. Damit will die EU und die Bundesregierung die Wegwerfmentalität in Angriff nehmen. Welche Produkte von der Bildfläche verschwinden und ob es bald mehr Vorgaben geben wird, erfährst du in 7 Fragen und Antworten.
Verbotene Einwegplastikprodukte
Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik sind seit dem 03.07.2021 in der EU verboten. Auch To-go-Lebensmittelbehälter sowie Getränkebehälter und -becher aus Styropor (expandiertem Polystyrol) dürfen nicht mehr auf den Markt kommen.
Hygieneprodukte, To-go-Becher aus und mit Plastik sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern müssen jetzt ein Label tragen, dass die Nutzer vor Umweltschäden durch weggeworfenes Plastik warnt.
Gibt es Ausnahmen?
Nicht wirklich. Die Vorgaben gelten auch für alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, die sich nicht weiter abbauen. Auch biobasierte Kunststoffe und biologisch abbaubare Kunststoffe sind nicht mehr erlaubt. Sogar Pappteller, die nur mit Kunststoff beschichtet sind, fallen unter das Verbot. Denn diese Kunststoffe verursachen die gleichen Schäden, wenn sie in die Umwelt kommen.
Was passiert mit alten Produkten auf Lager?
Die Vorgaben richten sich an die Hersteller. Produkte, die schon im Umlauf sind und die in Lagern liegen, dürfen die Vertreiber noch ausgeben. Dadurch können zum Beispiel Lebensmittelboxen, die sich durch die Corona-Krise angehäuft haben, noch aufgebraucht werden und müssen nicht sinnlos vernichtet werden. Da die Produkte jetzt EU-weit verboten sind und auch der Import aus Nicht-EU-Staaten nicht erlaubt ist, laufen die Produkte früher oder später aus.
Kommen weitere ähnliche Vorgaben?
Die Verordnung leitet sich aus der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) ab und zündet die ersten Maßnahmen. Nach der EU-Richtlinie sollen sich zum Beispiel bald auch Hersteller und Vertreiber dieser Einwegkunststoffprodukte an den Reinigungskosten für öffentliche Bereiche beteiligen.
Teile der Einwegkunststoffrichtlinie finden sich auch in der Novelle des Verpackungsgesetzes vom Mai 2021 wieder. So kommt eine Pfandpflicht für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Dosen ab Januar 2022. Ab Januar 2023 muss die Gastronomie Essen und Getränke auch in Mehrwegbehältern anbieten, und das ohne Aufpreis. 2027 will die EU die Fortschritte unter die Lupe nehmen und eventuell nachjustieren.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das Einwegkunststoffverbot?
Sollten die Richtlinien nicht eingehalten werden, können Bußgelder von bis zu 100.000 € drohen.
Welche Alternativen gibt es?
Oft können umweltfreundliche Mehrweglösungen Einwegkunststoffprodukte ersetzen. Es gibt schon To-go-Becher und To-go-Lebensmittelbehälter aus Metall oder Trinkhalme aus Glas. Wattestäbchen, Rührstäbchen und Luftballonstäbe machen sich aus nachhaltigem Material, wie zum Beispiel Holz oder Pappe, genauso gut.
Wozu das Ganze?
Die Maßnahmen soll Europa weiter weg von einer Wegwerfgesellschaft bringen. Mit wertvollen Ressourcen soll nachhaltiger umgegangen und weniger Wegwerfplastik in der Umwelt und in den Meeren landen. Auch soll es die Entwicklung von besseren, innovativeren und umweltfreundlicheren Produkten und Lösungen anstoßen und den Weg frei machen Richtung Mehrwegbehälter.
Zusammengefasst
- Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik sind seit dem 03.07.2021 in der EU nicht mehr erlaubt.
- Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € drohen.
- Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass weniger Plastik in der Umwelt und den Meeren landet.
Hilfreiche Links
- Komplette Einwegkunststoffverbotsverordnung: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/ewkverbots_v_bf.pdf
- Einwegkunstoffkennzeichnungsverordnung gesamt: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/ewkkennzvo/Entwurf/ewkkennzvo_vo_bf.pdf