Zahlungssysteme an Ladestationen: Was du über die EU-Verordnung AFIR wissen musst
Es geht voran mit der E-Mobilität. Für öffentliche Ladepunkte für E-Autos gelten ab dem 13.04.2024 neue Regeln: Die der EU-Verordnung „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR), zu Deutsch die „Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“. Sie setzt sich zum Ziel, in der ganzen Europäischen Union ein umfassendes Infrastruktur-Netz für alternative Kraftstoffe zu schaffen. Ein Kernthema dabei ist das Bezahlen an öffentlichen Ladestationen. In diesem Ratgeber erklären wir dir, welche Änderungen die AFIR ab dem 13.04.2024 vorschreibt, was das für dich bedeutet und was die deutsche Ladesäulenverordnung dazu sagt.
Keine Papiergröße, sondern E-Mobility: Das ist die AFIR
EU-Rat und EU-Parlament haben sich im Sommer 2023 auf die AFIR geeinigt. Sie soll die Elektromobilität in der ganzen EU voranbringen und den Weg zu einer Zukunft ohne Verbrennungsmotor ebnen. Zu diesem Zweck legt die AFIR spezifische Anforderungen für verschiedene Verkehrsträger wie Straßenfahrzeuge, Luft- und Seeverkehr oder die Binnenschifffahrt fest. Für dich ist dabei der Bereich der Straßenmobilität besonders interessant – E-Autos und ihre Ladeinfrastruktur. Dabei das Wichtigste vorweg: Die Regelungen der AFIR stehen über der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV). Es gilt der Grundsatz „Europarecht sticht Nationalrecht“. Die AFIR umfasst im Wesentlichen dieselben Maßnahmen wie die geplanten Änderungen der LSV, tritt aber früher in Kraft– Brüssel war schneller als Berlin.
Was sind die Ziele der AFIR-Verordnungen?
Die AFIR soll es einfacher machen, im Kernnetz des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) E-Autos zu laden. Dieses Kernnetz erstreckt sich über ganz Europa und umfasst die 9 wichtigsten Autobahn-Achsen der EU, von denen 6 durch Deutschland führen. Dafür soll bis 2025 an den Fernstraßen des TEN-V alle 60 km eine öffentlichen Ladestation stehen, damit lange Fahrten oder Reisen mit dem E-Auto leichter werden. Da das TEN-V sich zwischen Portugal und dem Baltikum erstreckt und durch zahlreiche Länder führt, müssen diese Ladestationen möglichst einheitlich sein.
Ein wichtiger Punkt dabei ist die Bezahlung: Viele Anbieter öffentlicher Ladeinfrastruktur setzen noch auf eigene Apps, Reisende können nicht überall mit Kredit- oder EC-Karte bezahlen. Ab dem 13.04.2024 soll das Zahlen an öffentlichen Ladestationen einfacher, benutzerfreundlicher und einheitlicher werden:
- Einfacher – punktuelles Laden:
Das sogenannte punktuelle Laden bedeutet, dass Nutzer*innen einen Ladepunkt direkt nutzen können, ohne sich registrieren oder einen weitergehenden Vertrag mit dem Betreiber abschließen zu müssen. - Benutzerfreundlicher – Zahlen mit Karte:
Reisende sollen Ladevorgänge ohne App direkt mit QR-Code oder einer EC- bzw. Kreditkarte bezahlen können. - Einheitlicher – digital vernetzt:
Ladepunkte sollen mit einheitlicher Zahlungstechnik ausgestattet werden.
Einfach laden quer durch Europa: Maßnahmen der AFIR im Detail
Die AFIR-Verordnung umfasst eine Reihe verschiedener Maßnahmen, um das Ziel des einfachen, benutzerfreundlichen und einheitlichen Ladens von Elektroautos zu erreichen. Das sind vor allem:
- Alle ab dem 13.04.2024 installierten, öffentlich zugänglichen Ladestationen ab 50 kW müssen Kartenleser oder Zahlungsgeräte mit einer Kontaktlos-Funktion für Kredit- oder EC-Karten anbieten.
- Bis zum 01.07.2027 müssen die Betreiber sicherstellen, dass alle Ladestationen ab 50 kW, die vor dem 13.04.2024 in Betrieb genommen wurden, mindestens eines dieser Geräte anbieten.
- Für öffentlich zugängliche Ladestationen unter 50 kW reichen Geräte, die eine Internetverbindung nutzen und einen sicheren Zahlungsvorgang ermöglichen – beispielsweise QR-Codes.
- Öffentliche Ladestationen unter 50 kW, die vor dem 13.04.2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz. Du musst sie nicht nachrüsten.
- Bis zum 14.10.2024 müssen alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte digital vernetzt sein. Das bedeutet, dass der Ladepunkt Informationen in Echtzeit senden und empfangen sowie in beide Richtungen mit dem Stromnetz und dem E-Auto kommunizieren kann.
- Öffentliche Ladepunkte, die nach dem 13.04.2024 installiert oder nach dem 14.10.2024 instandgesetzt werden, müssen zu intelligentem Laden (Smart Charging) fähig sein: Sie müssen die Stärke des Stroms, der ins E-Auto fließt, anhand elektronisch übermittelter Echtzeit-Informationen anpassen können.
AFIR-Alltag: Was musst du in Zukunft beachten?
In Deutschland waren im November 2023 nach Zahlen der Bundesnetzagentur über 115.000 öffentliche Ladepunkte in Betrieb, ihre Zahl ist seitdem nur gewachsen. Wenn du einen oder mehrere dieser Punkte wartest und betreust, solltest du die Träger auf die neue AFIR-Regelung hinweisen. Prüfe dafür anhand der Liste oben, wie viel Leistung der Ladepunkt liefert und welche Bestimmungen daher konkret gelten. Falls du den Ladepunkt vor dem 13.04.2024 installiert hast und er weniger als 50 kW Leistung bietet, ist die Nachrüstung nicht erforderlich.
Wenn du nach dem 13.04.2024 neue Ladepunkte installierst, musst du die AFIR-Regelungen entsprechend einplanen. Dazu gehört, die erforderlichen Geräte mit Blick auf Platz und Verkabelung in den Plan einzubeziehen. Beachte dabei, dass der Ladepunkt ab dem 14.10.2024 auch zum Smart Charging fähig sein muss, wofür eine Internetverbindung erforderlich ist.
Wir arbeiten mit voller Energie daran, dir das passende Zubehör zur Verfügung zu stellen.
Fazit
Die neuen Regelungen der AFIR für öffentliche Ladestationen werden längere Reisen mit dem E-Auto leichter machen, indem sie die Zahl der Ladepunkte erhöhen und die Bezahlung einfacher und einheitlicher gestalten. Das wird langfristig die Scheu mancher Reisender vor langen Fahrten mildern und ist ein Gewinn sowohl für die Benutzer*innen als auch für die Mobilitätswende.
Zusammenfassung
- Ab dem 13.04.2024 gelten neue Regeln der AFIR für öffentliche Ladepunkte.
- Alle Geräte, die du ab diesem Zeitpunkt installierst, müssen mit Zahlungsoptionen via QR-Code (<50 kW) bzw. EC- oder Kreditkarte (>50 kW ausgestattet sein.
- Die Betreiber müssen Bestandsgeräte (Einbau vor dem 13.04.2024) über 50 kW bis zum 01.01.2027 nachrüsten