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So funktioniert die neue Förderung Ladestation für Unternehmen (BMVI)

Förderung Ladestation für Unternehmen
E-Mobility-Wissen
Aktualisiert am 22. April 2021
6 Min. Lesezeit
Philipp Schmid
Philipp Schmid

Elektromobilität ist im Trend, aber nicht jeder kann sein E-Auto Zuhause oder beim Arbeitgeber laden. Deshalb unterstützt die Bundesregierung jetzt vor allem Hotels, Restaurants und den Einzelhandel beim Bau von öffentlichen Ladesäulen. Doch wie kommen die insgesamt 300 Millionen € Förderung Ladestation zu den Unternehmen?

Wer wird unterstützt?

Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Für sie hat das viele Vorteile: Die Unternehmen bieten ihren Kunden mit E-Auto zum Beispiel mehr Möglichkeiten zum Laden im Alltag. Und kombinieren die Unternehmen Ladestationen mit einer PV-Anlage, steigern sie sogar ihren Eigenverbrauch.

Das Programm richtet sich an:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
  • Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
  • Natürliche Personen

Die Förderung soll den pandemie-geplagten Unternehmen helfen und ergänzt bestehende Förderprogramme für E-Autos und private Ladestationen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden die Kosten für den Kauf, die Errichtung und die Anbindung einer Ladestation. Rund um die Installation einer Ladesäule gibt es einiges zu erledigen: Erdarbeiten, ein Fundament schaffen, Kabel legen, den Netzanschluss herstellen und Stellplätze kennzeichnen sind nur einige davon. Das kann schnell teuer werden. Diese Kosten können jetzt durch die Förderung Ladestation für Unternehmen aufgefangen werden. Für das Leasing oder das Mieten von Ladestationen gibt es leider keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung Ladestation für Unternehmen?

Das Förderprogramm deckt die Kosten für die Montage und den Kauf von Ladestationen ab. Das Gute: Die Fördersummen gelten pro Ladepunkt. Für eine Ladestation mit zwei Ladepunkten dürfen Unternehmen das Doppelte beantragen. Zusätzlich bekommen Unternehmen eine Förderung für den Netzanschluss und einen Pufferspeicher.

Gefördert werden höchstens 80 % der Kosten der Ladestationen und der zugehörigen Arbeiten. Diese Fördersummen sind möglich:

  • Bis zu 4.000 € für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von 3,7 bis 22 kW
  • Bis zu 16.000 € für Schnelllader mit einer Ladeleistung von über 22 kW bis 50 kW
  • Bis zu 10.000 € für einen Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • Bis zu 100.000 € für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
  • Bis zu 10.000 € oder 100.000 € für einen Pufferspeicher, wenn er mit einem Anschluss an das Niederspannungsnetz oder an das Mittelspannungsnetz kombiniert wird

Die Förderung ist eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Das heißt, Unternehmen können höchstens 200.000 € Förderung innerhalb von 3 Jahren beantragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Fahrstrom? Ja bitte! Aber nur in grün − und für alle. Diesen Leitsatz hat die Bundesregierung ausgerufen. Sie möchte mehr öffentliche Lademöglichkeiten schaffen. Gleichzeitig soll die Elektromobilität in Deutschland nachhaltiger werden.

Damit es mit der Förderung Ladestation für Unternehmen klappt, haben wir einige Tipps für dich und deine Kunden. Das Wichtigste vorab: Geförderte Ladestationen müssen öffentlich sein. Das bedeutet:

  • Ein eichrechtskonformer Zähler muss integriert sein.
  • Jeder E-Autofahrer kann die Ladesäule anfahren. Eine Schranke vor dem Parkplatz, die sich nur für eigene Kunden öffnet, ist zum Beispiel nicht erlaubt.
  • Der Parkplatz muss rund um die Uhr erreichbar sein, sonst gibt es nur die Hälfte der Förderung. Bei sehr kurzen Öffnungszeiten bekommen Unternehmen gar keine Förderung.
  • Jeder E-Autofahrer muss laden dürfen. Die Besitzer der Ladesäule können den Fahrstrom verschenken oder abrechnen. Verschiedene Bezahlmöglichkeiten sind erlaubt: Barzahlung, bargeldlos per Karte, über Paypal oder über eine App – mit und ohne Vertrag. Die Preise für das Laden müssen auf einem Schild oder Display an der Ladestation stehen.
  • Die Ladestationen werden mit ihrem Status in den Karten von Fahrstrom-Anbietern angezeigt. Ein Electric Mobility Provider (EMP) übernimmt dies für die Besitzer der Ladestationen.

Außerdem gilt für Antragssteller:

  • Unternehmen müssen die Ladestationen mindestens 6 Jahre betreiben und besitzen.
  • Die Ladestation darf nur mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden.
  • Die Anbindung der Ladestationen an ein Backend muss über OCPP erfolgen.
  • Ladestationen müssen so vorbereitet sein, dass sie das Laden zukünftig über das Ladekabel starten können („Plug & Charge“) und ein Smart-Meter-Gateway ergänzt werden kann.
  • Unternehmen informieren den zuständigen Netzbetreiber über den Bau der Ladestationen.
  • Eine Bodenmarkierung der Parkplätze mit einem Kennzeichen für Ladestationen ist Pflicht.
  • Der optionale Pufferspeicher muss Strom für die Ladevorgänge bereitstellen.

Wie können Unternehmen die Förderung für Ladestationen beantragen?

Antragsteller können Förderanträge ab sofort bis zum Jahresende 2021 stellen. Der Antrag wird online auf dem Förderportal easy-Online eingereicht. Das Portal führt Schritt für Schritt durch den Prozess. Unternehmen haben dann bis Ende 2022 Zeit, die Ladestationen zu errichten.

Nach der Installation der Ladeinfrastruktur müssen sie einen Verwendungsnachweis liefern. Anschließend wandert die Fördersumme an den Antragssteller. Als letzten Schritt laden Unternehmen Halbjahresberichte über ein Online-Tool hoch, und das über die Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren.

Zusammengefasst

  • Ab sofort erhalten KMU in ganz Deutschland eine Förderung für den Bau von öffentlichen Ladestationen, den zugehörigen Netzanschluss und einen Pufferspeicher.
  • Bis zu 80 % der Kosten gibt es dazu. Das können mehrere tausend Euro sein, aber insgesamt nicht mehr als 200.000 €.
  • Das Förderprogramm ist Teil der Elektromobilitätsstrategie der Bundesregierung und läuft bis zum 31.12.2021.
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