Floating-PV – eine PV-Anlage, die schwimmt
Schwimmende PV-Anlagen auf gefluteten Tagebauseen – das könnte in Deutschland schon bald zur Regel werden. Das EEG 2021 setzt erstmals eine Ausschreibung von Floating-PV-Anlagen im April 2022 fest. Wir zeigen dir rechtliche Rahmenbedingungen, worin die Vorteile von Floating-PV liegen und welches Potential schwimmende PV-Anlagen in Deutschland haben.
Schwimmende PV-Anlagen, die auf Gewässern installiert werden, nennt man Floating-PV oder FPV. In der Regel besteht die Konstruktion aus Schwimmkörpern, die miteinander verbunden und unter der Wasseroberfläche verankert sind. Auf sie werden die PV-Module montiert.
Schwimmende PV-Anlagen kannst du flexibel und projektspezifisch an die Gegebenheiten vor Ort anpassen. Optimal geeignet sind ruhige Gewässer, die eine gute Verankerungsmöglichkeit im Boden bieten.
Win, win, win – das besondere an schwimmenden PV-Anlagen
Die Installation einer Floating-PV-Anlage ist teurer. Die Wartung ist aber einfacher und der Ertrag um 10 -15 % höher, verglichen mit klassischen PV-Freiflächenanlagen. Das Wasser kühlt die PV-Module, damit kann der Ertrag gesteigert werden.
Auch die Wasserqualität profitiert von einer schwimmenden PV-Anlage. Das Wasser heizt sich weniger auf, die Algenbildung geht zurück und das Wasser verdunstet weniger. So kann mehr aus der Fläche rausgeholt werden. Die Bevölkerung nimmt Floating-PV-Anlagen bisher sehr positiv wahr.
Status quo in Deutschland und Potential
Die erste schwimmende PV-Anlage ging im Juli 2019 in Deutschland in Betrieb und wurde auf einem Baggersee montiert. Sie bringt eine Gesamtleistung von 750 kWp. Im Vergleich zu anderen Ländern weltweit steckt Floating-PV in Deutschland noch in den Kinderschuhen. So wurden weltweit schon 1,1 GW installiert (2018). In Deutschland schätzt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE das Potential nur auf Braunkohle-Tagebauseen auf 2,74 GWp
Neu im EEG 2021: Ausschreibungen für Floating-PV
Mit dem EEG 2021 haben Floating-PV-Anlagen jetzt die Chance auf eine Förderung durch das Innovationsausschreibungsverfahren der „besonderen Anlagen“ (§ 39n EEG 2021, §§ 15-18 InnAusV). Dieses Verfahren wird einmalig im April 2022 durchgeführt, weitere Verfahren sind im aktuellen Gesetzesentwurf noch nicht drin. Das Ausschreibungsvolumen umfasst 50 MW. Floating-PV konkurriert hier aber mit anderen „besonderen Anlagen“, zum Beispiel mit Agri-PV und PV-Anlagen über Parkplatzflächen. Damit sollen mehr Alternativen zu klassischen Freiflächen geschaffen werden.
Fazit
Floating-PV ist eine clevere Lösung, um weitere Flächen für die PV zu gewinnen. Trotz der höheren Installationskosten schlagen die Vorteile schwimmender PV-Anlagen ein. Der Stromertrag wird im Vergleich zu konventionellen PV-Freiflächenanlagen deutlich gesteigert und die Wasserqualität verbessert.
Das Potential in Deutschland ist groß, besonders Braunkohle-Regionen könnten so mit grüner Stromproduktion glänzen. Wollen wir die Energiewende weiter vorantreiben, braucht es mehr Ausschreibungen und größere Volumina, um das Potential von Floating-PV besser auszuschöpfen.
Zusammengefasst
- Floating-PV hat ein großes Potential in Deutschland, besonders geflutete Braunkohle-Tagebauseen sind ideal für schwimmende PV-Anlagen.
- Schwimmende PV-Anlagen bringen viele Vorteile mit sich, weniger Verdunstung, geringere Algenbildung und 10-15 % mehr Stromertrag im Vergleich zu PV-Freiflächen dank dem Kühleffekt des Wassers.
- Das EEG 2021 schafft erstmals die Voraussetzungen für Floating-PV an Ausschreibungen teilzunehmen; das Volumen von 50 MW ist klein gehalten und konkurriert mit anderen „besonderen Anlagen“.
Titelbild: © Rheinland Solar