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Photovoltaik Förderung Landwirtschaft in Sicht

Photovoltaik Förderung Landwirtschaft
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 29. Oktober 2020
5 Min. Lesezeit
Tamara Dettling
Tamara Dettling

Landwirte profitieren bald von saftigen Zuschüssen aus dem Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau. Wir haben alles Wichtige rundum die neue Photovoltaik Förderung Landwirtschaft für dich zusammengetragen.

Seit Dezember 2019 steht das Klimaschutzgesetz mit einem klimaneutralen Deutschland bis 2050. Der Klimaschutzplan für die Landwirtschaft sieht vor, den jährlichen CO₂-Ausstoß der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um 14 Mio. Tonnen zu reduzieren.

Dafür gibt es ab 01.11.2020 jetzt das neue Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen aus 2016 erweitert. Das Ziel ist es, die Energieeffizienz zu erhöhen und die CO₂-Emissionen zu mindern. Jährlich könnten in der Landwirtschaft so bis zu 1,5 Mio. Tonnen CO₂ eingespart werden.

Wer profitiert?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und im Gartenbau tätig sind und ihren Betrieb in Deutschland führen.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt in zwei Richtungen und unterstützt:

  • Beratungsleistungen, Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
  • Investitionen in Anlagen und Maschinen (materielle und immaterielle Vermögenswerte), die die landwirtschaftliche Produktion energieeffizienter machen und Emissionen einsparen

Bei einer Beratung geht es vor allem darum, festzustellen wie viel Energie und CO₂ der landwirtschaftliche Betrieb wie einsparen kann. Am Ende der Beratung stehen konkrete Vorschläge und ein CO₂-Einsparkonzept. Eine Beratung ist Voraussetzung für die Förderung von Investitionen in Anlagen und Maschinen. Eine Beratung können dabei nur Sachverständige übernehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen sind.

Sammeln landwirtschaftliche Betriebe Informationen und saugen sie Wissen zu neuen Technologien und Verfahren zur betrieblichen Energie- und CO₂-Einsparung auf, werden sie auch dafür belohnt. So können sie an einer Veranstaltung teilnehmen, das kann aber auch über angemeldete Energienetzwerke oder eine Vorführung passieren.

Geht es um Investitionen in Anlagen und Maschinen unterstützt der Bund Einzelmaßnahmen, die CO₂ einsparen und Emissionen reduzieren, wie zum Beispiel einen energiesparenden Vorkühler in Milchkühlanlagen oder effizientere Pumpen und Ventilatoren. Außerdem greift das Förderprogramm bei:

  • Einer Modernisierung bestehender Anlagen oder einem Neubau von energieeffizienten Anlagen
  • Der Erzeugung von regenerativer Energie, wenn sie im Betrieb selbst verbraucht wird sowie Abwärmenutzung
  • Mobilen Geräten und Maschinen, die regenerative Energien nutzen

Als geförderte Erzeuger von regenerativer Energie laufen auch Photovoltaikanlagen und Gewerbespeicher. Eine Photovoltaikanlage darf dabei aber nicht mehr hergeben als durchschnittlich im Jahr vom Betrieb verbraucht wird. Die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz ist nur erlaubt, wenn der Betrieb den Wert für den jährlichen Eigenverbrauch einhält. Ein Nachweis der jährlich zu entrichtenden EEG-Umlage auf den genutzten Eigenstrom geht dabei an das BLE.

Wie hoch ist die Photovoltaik Förderung Landwirtschaft?

Für das Programm gibt es einen Fördertopf von 156 Mio. € bis Ende 2023 aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung. Danach soll es aber noch weiter gehen. Wie hoch die Förderung ausfällt, entscheidet die Fördereffizienz der Maßnahme. Damit gibt es für Vorhaben, die viel CO₂ einsparen eine höhere Förderung. Bezuschusst werden aber maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Antragssteller müssen, bevor sie in Vermögenswerte investieren, einen Antrag stellen, erst nachdem der Zuwendungsbescheid da ist, darf losgelegt werden. Ausgenommen davon sind Planungsleistungen. Geförderte Anlagen und Maschinen muss der Antragssteller mindestens fünf Jahre betreiben.

Wie läuft die Antragsstellung?

Der Startschuss für die Förderung von Investitionen fällt am 01.11.2020, ab dann können Betriebe einen Antrag bei der Bundesanstalt stellen. Dafür muss das Antragsformular ausgefüllt und Nachweise eingereicht werden. Die BLE prüft die Unterlagen und entscheidet dann. Wird das Projekt bewilligt und der Zuschuss ausbezahlt, müssen Antragsteller die Mittel innerhalb von 6 Wochen verwenden. Es gilt ein Bewilligungszeitraum von 9 Monaten. Ein Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Bewilligungszeitraum an die BLE gehen.

Zusammengefasst

  • Ab 01.11.2020 können Landwirte für Investitionen in erneuerbare Energien eine Förderung bei der BLE beantragen, damit will der Bund einen weiteren Schritt in Richtung Klimaziele gehen.
  • Der Bund unterstützt mit dem Programm auch Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Nachdem der Auszahlungsantrag an die BLE ging und alles geprüft wurde, fließt der Zuschuss.
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