Photovoltaik Förderung in München für mehr Energieeinsparung
Die Landeshauptstadt München stellt pünktlich zum Jahreswechsel eine neue Förderrichtline zum Förderprogramm Energieeinsparung (u.a. Photovoltaik Förderung München) vor und will somit die Energiewende in München ein Stück voranbringen. Das Förderprogramm besteht aus sieben Kategorien, die unterschiedlich förderfähig sind. Wir haben zwei Rubriken genauer unter die Lupe genommen: Beratungs- und Planungsleistungen in der Solarenergie und den Punkt Photovoltaik mit Stromspeicher. Nachfolgend wollen wir dir einen schnellen, aber umfassenden Rundumblick dieser beiden Unterpunkte des Förderprogrammes zur Hand geben.
Förderprogramm Beratungsleistungen
Du berätst deine Kunden gerne und ausführlich zu den Themen der Solarenergie? In dem Punkt Beratungsleistungen wird die Inanspruchnahme von Beratungs- und Planungsleistungen für Wohngebäuden und für nicht Wohngebäude zum Thema Solarenergie gefördert. Wer profitiert von dieser Förderung? Beide Seiten die am Tisch sitzen! Zum einen du als Installateur, du gibst deinem Kunden eine umfassende Beratung wie der Antragsteller sein Gebäude mit Solarenergie versorgen kann und dadurch mit dir zusammen den Weg zur umweltbewussten Stromerzeugung und evtl. auch Speicherung einschlägt. Dein Kunde profitiert von der fachspezifischen Beratung und erhält den Großteil der anfallenden Kosten mit Hilfe der Förderung wieder zurück auf sein Konto.
Was genau wird gefördert?
Hausbesitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern können bis 80 % der Beratungskosten (netto Beraterhonorar) bis zu einer maximalen gesamten Fördersumme von 1.500,- € und Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden bis zu einer maximalen gesamten Fördersumme von 6.000 € einreichen.
Welche Anordnungen gibt es für die Solarberatung?
Damit dein Kunde die Fördergelder beziehen kann, sollte mindestens eines der nachfolgenden Themen der Beratungsleistung beinhaltet sein:
- Mieterstrom-/ und Wärmekonzepte
- Systemintegration von Solarenergie in dezentrale Energieversorgungsstrukturen
- Konzepterstellung von Insellösungen und Nahwärmenetzen unter Einbindung der Solarenergienutzung bei mehr als einer Eigentümerin, einem Eigentümer / Kunden
- Solarenergie an Gebäuden, die ein denkmalschutzrechtliches Erlaubnisverfahren benötigen
Nachdem du deinen Kunden ausgiebig in einen der Themen beraten hast, schließt ein Beratungsbericht die Solarberatung ab. Der Bericht umfasst folgende Leistungen:
- Bestandsaufnahme vor Ort und technische Beurteilung
- Dimensionierung der Anlage, ggf. Optimierung des Autarkiegrades
- Ermittlung des solaren Ertrages und der CO2-Einsparung im Vergleich zu einer herkömmlichen Energieversorgung
- Möglichkeit der Einbindung von Stromspeichern und Speicherdimensionierung, ggf. Möglichkeit der Notstromversorgung
- Variantenvergleich
- Kostenschätzung, Fördermittelberatung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung einzureichen?
- Kopie des Abschlussberichts der Solarberatung
- Kopie der Rechnungen mit detaillierter Auflistung der Arbeitszeiten und der Arbeitsinhalte
- Qualifikationsnachweis der Beraterin oder des Beraters (z.B. Nachweis über anerkannten Abschluss oder eine anerkannte Fortbildungsprüfung)
- Bei Nichtwohngebäuden: Vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung
Förderprogramm: Photovoltaik Förderung München
Die Rubrik Photovoltaik Förderung unterteilt sich in zwei Kategorien: Photovoltaik-Anlagen und Stomspeicher.
Photovoltaik-Anlagen Förderung
Dein Kunde erhält eine Photovoltaik Förderung in München bei einer Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaik-Anlagen, welche mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbunden ist.
Was genau wird gefördert?
0 – 10 kWp: | 200 € / kWp Leistung |
10 – 30 kWp: | 100 € / kWp Leistung |
Interessant sind auch die drei zusätzlichen Bonuszuschläge, die der Hausbesitzer an der Förderung erhalten kann.
Erstere stellt ein Zuschlag für baulich zugelassene Fassadenanlagen mit 200 € / kWp Leistung dar.
Gebäude, welche einen Denkmalschutz vorweisen und sich erst eine Erlaubnis einholen müssen, wird ein Bonuszuschlag anhand einer Pauschale von 3.000 € bewilligt.
Letztere Bonusförderung der PV-Seite spielgelt den Sektor des Mieterstromkonzepts. Der Zuschlag wird als Pauschale bei Bestandsbauten mit 4.000 € und bei Neubauten mit 1.000 € ausbezahlt. Hier fallen Wohngebäude ab drei Wohnungen und Nichtwohngebäuden, deren erzeugter Solarstrom an die Mieter oder auch Eigentümer von Wohnungen oder Einheiten im gleichen Gebäude oder im direkten Umfeld liegenden Gebäuden geliefert wird.
Welche Anforderungen gibt es für die Photovoltaik Förderung in München?
Grundsätzlich wirst du in der Regel bereits alle Anforderungen einhalten. Wie beispielweise, dass du Photovoltaikmodule verbaust, die von einer anerkannten Prüfstelle auf die Einhaltung der Mindestanforderungen nach gültigen nationalen und internationalen Normen freigegeben sind, wie zum Beispiel die Module von LG Electronics, Trina Solar oder Heckert Solar. Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme der Anlagen oder auch technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung für die Photovoltaik Förderung in München einzureichen?
- Kopie der vollständigen Rechnungen über Material und Montage der Photovoltaik-Anlagen. Aus den Rechnungen müssen das Datum der Auftragserteilung, der Leistungszeitraum und die genauen Hersteller- und Typbezeichnungen der Kollektoren hervorgehen.
- Kopie des unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls des Netzbetreibers
- Kopie des unterschriebenen Abnahmeprotokolls nach den „Besonderen Güte- und
- Prüfbestimmungen photovoltaischer Anlagen P3 (GZ 966) des RAL Gütezeichens
- Solarenergieanlagen“. Alternativ wird der sogenannte „Photovoltaik-Anlagenpass“ als Nachweis anerkannt.
- Kopie des Schreibens der Bundesnetzagentur (mit Registernummer) als Nachweis, dass die Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen wurde.
- Bei Gebäuden mit einem denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren: Kopie des Schreibens der Denkmalschutzbehörde
- Bei Bonuszuschlag „Mieterstromkonzept“:
- Kopie der Rechnung(-en) über die Mehrkosten zum „Mieterstromkonzept“ (Material- und Montagekosten für den Einbau des zusätzlichen Zählerschrankes sowie der zusätzlichen Zählereinheiten)
- Nachweis über den Mieterstrompreis (Kopie des Vertrages)
- Bei Nichtwohngebäuden: Vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung
Stromspeicher Förderung
Den Topf der Fördersumme für Stromspeicher können Hausbesitzer zusätzlich ausschöpfen, wenn neben der Photovoltaik auf ein stationäres Speichersystem gesetzt wird. Der Strom, welcher auf dem Hausdach oder der Fassade produziert wird, kann somit gespeichert und zum späteren Zeitpunkt selbst verbraucht werden. Allerdings ist zu erwähnen, dass je Photovoltaikanlage nur ein Speichersystem eine Förderung in Anspruch nehmen kann.
Was genau wird gefördert?
Der Fördersatz liegt hier bei 300 € / kWh Nutzkapazität, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten (netto) – maximale Förderhöhe liegt bei 15.000 €.
Wir von Memodo befürworten in dieser Rubrik den Bonuszuschlag „Notstromfunktion Plus“ – oder wie wir es nennen: Batteriespeicher mit Ersatzstromfähigkeit, also solche Systeme, welche auch bei Netzsausfall das Haus weiterhin mit gespeichertem Solarstrom versorgen. In unserem Portfolio finden Sie viele interessante Speichersysteme, welche diese Anforderung erfüllen und somit einen Bonuszuschlag von 500 € ausgezahlt wird.
Welche Anforderungen gibt es für die Förderung der Stromspeicher?
Förderfähig sind Batterien, die nicht in die Kategorie Bleibatterien und Lithium-Mangan-Kobalt-Oxid-Batterien fallen, auch Prototypen werden aus der Förderung ausgeschlossen. Und selbstverständlich wird die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme vorausgesetzt!
Aber Vorsicht! Es werden ausschließlich Geräte gefördert, die eine Notstrom-Funktion aufweisen. Das Speichersystem muss somit im Falle eines Stromausfalls mindestens Strom aus einer am Gerät angeschlossenen Steckdose zur Verfügung stellen.
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung einzureichen?
- Kopie der vollständigen Rechnungen über Material und Montage des Batteriespeichers. Aus den Rechnungen müssen das Datum der Auftragserteilung, der Leistungszeitraum und die genauen Hersteller- und Typbezeichnungen des Batteriespeichers hervorgehen.
- Nachweis der fachgerechten und sicheren Inbetriebnahme: Kopie des von Netzbetreiber und Anlagebetreiberin bzw. Anlagenbetreiber unterschriebenen „Datenblattes Speichersystem“ des lokalen Energieversorgers.
- Kopie des Schreibens der Bundesnetzagentur (mit Registernummer), als Nachweis, dass die Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister (Registernummer) eingetragen wurde.
- Nachweis Notstrom-Option: Datenblatt des Speichers
- Bonuszuschlag „Notstromfunktion Plus“: Nachweis über die Inselfähigkeit der Notstromfunktion: Datenblatt des Speichers mit detaillierter Beschreibung der Notstromfunktion
- Bei Nichtwohngebäuden: Vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung
Mehr Informationen zum Thema Förderung zur Energieeinsparung finden Sie unter: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/5018161.
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt. Münchner Förderprogramm Energieeinsparung, (Stand 22.06.2018)