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Stromspeicher-Förderung Berlin

Stromspeicherförderung Berlin
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 22. Oktober 2019
5 Min. Lesezeit
Magdalena Forchhammer
Magdalena Forchhammer

Vergangenen Freitag stellte das Berliner Solarzentrum offiziell die Stromspeicher-Förderung Berlin EnergiespeicherPLUS vor. Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität werden 300 Euro bezuschusst. Außerdem gibt es 300 Euro als Bonus, wenn der Stromspeicher Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen unterstützt. Insgesamt stellt das Bundesland Berlin 3 Millionen Euro bis Ende 2021 zur Verfügung.

Solarpotenzial in Berlin

Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz wollen ihren Anteil an erneuerbaren Energien erhöhen und unterstützen bereits den Ausbau von Photovoltaik in Kombination mit Stromspeichern. Auch Berlin bekennt sich eindeutig zur Energiewende und zieht mit einer lukrativen Stromspeicher-Förderung nach.

Das große Solarpotenzial der Hauptstadt ermittelte im letzten Jahr bereits die HTW Berlin. Sechs bis zehn GW Leistung seien durch den Photovoltaik-Ausbau noch gut realisierbar! Ziel der Stromspeicher-Förderung ist es, den Ausbau der Photovoltaik zu unterstützen. Gleichzeitig werden zusätzliche Belastungen der Berliner Verteilernetze in Spitzenlastzeiten vermieden. Folglich müssen die Systeme „netzdienlich“ sein.

Welche Voraussetzungen sind bei der Förderung zu erfüllen?

Die Förderung ist technologienoffen gestaltet. Es können daher

  • Batteriespeicher
  • Salzwasserbatterien
  • Redox-Flow-Systeme
  • sowie Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle

in Betracht gezogen werden.

Die Stromspeicher müssen jedoch gemeinsam mit einer neu zu errichteten Photovoltaik-Anlage installiert werden. Eine reine Stromspeicher-Nachrüstung ist dagegen von der Förderung ausgenommen.

Zudem spielt das Verhältnis von Nennleistung der geplanten Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität eine entscheidende Rolle. Die Regel liegt hier bei mindestens 1,2 Kilowatt peak (kWp) je 1 Kilowattstunde (kWh). Jedoch erlaubt das Bundesland eine Abweichung von dieser Regel, sofern der erzeugte Strom nachweislich für die Beladung eines Elektrofahrzeuges vorgesehen ist.

Der Anlagenbetreiber kann sich jedoch selbst für eine der beiden Varianten entscheiden:

  1. Ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber
  2. Maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt 50 % der installierten Leistung der Solaranlage

Weitere Anforderungen:

  • Betrieb von mindestens drei Jahren am Installationsort
  • Installation und Betrieb innerhalb des Berliner Stadtgebietes
  • Die PV-Anlage mit Stromspeicher wird von einem Fachunternehmen installiert
  • Einhaltung des jeweiligen Stand der Technik bei der Inbetriebnahme
  • Zeitwertersatzgarantie von über 10 Jahren
  • Recycling und Rücknahme der Solar-Stromspeicher über den Hersteller
  • Mitwirkungspflicht und Erfolgskontrolle (Ertragsdaten, Eigenverbrauchsdaten, insofern eingespeiste Strommengen in kWh/Monat)

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Stiftungen und die Berliner Bezirke.

Wie hoch ist die Stromspeicher-Förderung Berlin?

Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität erhalten Sie für die jeweilige Speichereinheit einen Zuschuss von 300 Euro.

Beispiel: Bei einem Lithium-Ionen Batteriespeicher mit 8 kWh Kapazität liegt die Fördersumme bei 2.400 Euro.

Je Photovoltaikanlage ist nur ein Speichersystem förderfähig. Einen Bonus von 300 Euro erhält man, wenn der Stromspeicher ein Energiemanagementsystem mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognosen besitzt. Die Gesamtfördersumme ist dabei je System auf maximal 15.000 Euro begrenzt.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Seit dem 01.01.2020 kannst du deinen Antrag online stellen. Hierfür musst du im ersten Schritt ein Konto mit Benutzer Namen und Passwort anlegen. Sobald du deinen Zugang verifiziert hast, kannst du mit dem Antrag loslegen.

Der vorläufige postalische Antrag aus 21029 wird von IBB Business Team GmbH nicht mehr anerkannt.

Folgende Unterlagen müssen für die Förderung eingereicht werden:

  • De-minimis-Erklärung
  • Angebot für das PV-Anlagensystem und Speichersystem
  • Dokument zu prognosebasierter Betriebsstrategie
  • Nachweis über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp), für die die Nutzung eines Speichersystems geplant ist
  • Datenblatt mit einem Hinweis auf die nutzbare Kapazität (in kWh) des geplanten Speichers
  • Verpflichtungserklärung zur Nutzung des Speichers über drei Jahre (Formular)
  • Zulassungsbescheinigung für das Elektrofahrzeug (wenn vorhanden)

Wann wird die Stromspeicher-Förderung Berlin ausbezahlt?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. In diesem ist die Fördersumme und alle Bedienungen genau festgelegt. Nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage inklusive des Speichersystems, sollten die letzten Unterlagen an die IBB Business GmbH eingereicht werden:

  • Inbetriebnahmeprotokoll für die PV-Anlage und das Stromspeichersystem
  • Rechnung für den Kauf des Speichers inklusive der für den Betrieb notwendigen Komponenten sowie ggf. für die prognosebasierte Betriebsstrategie
  • Registrierungsnummer der Elektroinstallateurin bzw. des Elektroinstallateurs
  • Zuwendungsbescheid
  • Bericht über Erfahrungen und sowohl ggf. Hemmnisse bei der Installation des Speichers und der PV-Anlage
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