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Stromspeicher-Förderung Brandenburg

Förderung Brandenburg
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 31. Oktober 2019
3 Min. Lesezeit
Magdalena Forchhammer
Magdalena Forchhammer

Ab Freitag, den 01. November können Anträge für das Kleinspeicher-Programm im Bundesland Brandenburg eingereicht werden. Schnell sein lohnt sich bei dieser Förderung: Nach Eingang der ersten 500 Anträge wird die erste Antragsrunde beendet. Die Stromspeicher-Förderung Brandenburg verfolgt das Ziel, den Ausbau der dezentralen Photovoltaik-Erzeugung und Speicherung voranzutreiben. Der positive Nebeneffekt, die Erhöhung des Eigenverbrauchs und somit die Entlastung des Stromnetzes, ist damit auch gegeben.

Wie hoch ist die Stromspeicher-Förderung Brandenburg?

Der Zuschuss erfolgt über eine prozentuale Staffelung des Eigenverbrauchs der Photovoltaik-Anlage in Verbindung mit einem Stromspeicher. Der höchste Zuschuss liegt bei 30 % der Nettoausgaben für den Speicher. Damit diese Fördersumme in Anspruch genommen werden kann, muss der Anlagen-Besitzer einen Eigenverbrauch von mindestes 50 % erreichen. Liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 40 % sinkt der Zuschuss auf 20 %. Eine Übernahme der Nettokosten von 10 % des Speichers erhält man bei einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 30 %.

Eine richtige und genaue Anlagen-Auslegung und Berücksichtigung des Jahresverbrauchs der Hausbewohner ist somit essenziell für die Förderung.

Übersicht Förderung

EigenverbrauchsanteilMaximaler Anteil der
Nettoausgaben für den Speicher
Maximalbetrag in
Euro je Antrag
mehr als 50 %30 %3.000 €
mehr als 40 %20 %2.000 €
mehr als 30 %10 %1.000 €

Welche Voraussetzungen sind bei der Förderung zu erfüllen?

Für die Bewilligung des Förderantrags solltest du einige Voraussetzungen dringend erfüllen. Die erste Bedingung ist die Personengruppe. Es können nur Eigentümer/Miteigentümer eines bestehenden oder neu zu errichtetem Wohneigentums an der Stromspeicher-Förderung Brandenburg teilnehmen. Somit ist die Förderung nicht für Gewerbe-Anlagen interessant. Die Mindestanforderung bei der Größe des Stromspeichers liegt bei 2,0 Kilowattstunden. Zudem sollte das Speichersystem ein prognosebasiertes Speichermanagementsystem aufweisen. Wenn bereits eine Photovoltaik-Anlage installiert wurde, ist eine reine Stromspeicher-Nachrüstung ebenfalls förderbar. Andere Bundesländer, wie Bayern oder Berlin verlangen einen Neubau bzw. die Erweiterung der Solaranlage.

Weitere Anforderungen für den Antrag auf einen Blick:

  • in den letzten 5 Jahren wurde keine Stromspeicher-Förderung in Anspruch genommen
  • das Vorhaben darf noch nicht gestartet sein und öffentliche Genehmigungen sollten bereits vorliegen bzw. beantragt sein
  • Installation und Betrieb in Brandenburg
  • Installationsort muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein (ausschließlich für Wohnzwecke)
  • Autarkiegrad von 50 Prozent
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Monitoring-Programm
  • prognosebasiertes Speichermanagementsystem
  • das Vorhaben muss nach positivem Bescheid innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein

Wie läuft die Antragsstellung für die Stromspeicher-Förderung Brandenburg ab?

Die Anträge können über das ILB-Kundenportal (Investitionsbank des Landes Brandenburg) eingereicht werden.

Dokumente und Downloads zur Stromspeicher-Förderung Brandenburg

Quellen: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/kleinspeicher-programm/

Foto: Tobias Nordhausen

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