Stromspeicher-Förderung Brandenburg
Ab Freitag, den 01. November können Anträge für das Kleinspeicher-Programm im Bundesland Brandenburg eingereicht werden. Schnell sein lohnt sich bei dieser Förderung: Nach Eingang der ersten 500 Anträge wird die erste Antragsrunde beendet. Die Stromspeicher-Förderung Brandenburg verfolgt das Ziel, den Ausbau der dezentralen Photovoltaik-Erzeugung und Speicherung voranzutreiben. Der positive Nebeneffekt, die Erhöhung des Eigenverbrauchs und somit die Entlastung des Stromnetzes, ist damit auch gegeben.
Wie hoch ist die Stromspeicher-Förderung Brandenburg?
Der Zuschuss erfolgt über eine prozentuale Staffelung des Eigenverbrauchs der Photovoltaik-Anlage in Verbindung mit einem Stromspeicher. Der höchste Zuschuss liegt bei 30 % der Nettoausgaben für den Speicher. Damit diese Fördersumme in Anspruch genommen werden kann, muss der Anlagen-Besitzer einen Eigenverbrauch von mindestes 50 % erreichen. Liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 40 % sinkt der Zuschuss auf 20 %. Eine Übernahme der Nettokosten von 10 % des Speichers erhält man bei einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 30 %.
Eine richtige und genaue Anlagen-Auslegung und Berücksichtigung des Jahresverbrauchs der Hausbewohner ist somit essenziell für die Förderung.
Übersicht Förderung
Eigenverbrauchsanteil | Maximaler Anteil der Nettoausgaben für den Speicher | Maximalbetrag in Euro je Antrag |
---|---|---|
mehr als 50 % | 30 % | 3.000 € |
mehr als 40 % | 20 % | 2.000 € |
mehr als 30 % | 10 % | 1.000 € |
Welche Voraussetzungen sind bei der Förderung zu erfüllen?
Für die Bewilligung des Förderantrags solltest du einige Voraussetzungen dringend erfüllen. Die erste Bedingung ist die Personengruppe. Es können nur Eigentümer/Miteigentümer eines bestehenden oder neu zu errichtetem Wohneigentums an der Stromspeicher-Förderung Brandenburg teilnehmen. Somit ist die Förderung nicht für Gewerbe-Anlagen interessant. Die Mindestanforderung bei der Größe des Stromspeichers liegt bei 2,0 Kilowattstunden. Zudem sollte das Speichersystem ein prognosebasiertes Speichermanagementsystem aufweisen. Wenn bereits eine Photovoltaik-Anlage installiert wurde, ist eine reine Stromspeicher-Nachrüstung ebenfalls förderbar. Andere Bundesländer, wie Bayern oder Berlin verlangen einen Neubau bzw. die Erweiterung der Solaranlage.
Weitere Anforderungen für den Antrag auf einen Blick:
- in den letzten 5 Jahren wurde keine Stromspeicher-Förderung in Anspruch genommen
- das Vorhaben darf noch nicht gestartet sein und öffentliche Genehmigungen sollten bereits vorliegen bzw. beantragt sein
- Installation und Betrieb in Brandenburg
- Installationsort muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein (ausschließlich für Wohnzwecke)
- Autarkiegrad von 50 Prozent
- Verpflichtende Teilnahme an einem Monitoring-Programm
- prognosebasiertes Speichermanagementsystem
- das Vorhaben muss nach positivem Bescheid innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein
Wie läuft die Antragsstellung für die Stromspeicher-Förderung Brandenburg ab?
Die Anträge können über das ILB-Kundenportal (Investitionsbank des Landes Brandenburg) eingereicht werden.
Dokumente und Downloads zur Stromspeicher-Förderung Brandenburg
Quellen: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/kleinspeicher-programm/
Foto: Tobias Nordhausen