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Stromspeicher-Förderung Schleswig-Holstein

Stromspeicher-Förderung Schleswig-Holstein
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 06. August 2020
5 Min. Lesezeit
Magdalena Forchhammer
Magdalena Forchhammer

„Klimaschutz fängt in den eigenen vier Wänden an“, so Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. Um die Rakete zu zünden, gibt es im nördlichsten Bundesland Deutschlands jetzt ein Klimaschutz-Förderprogramm. Es ist ein Förderprogramm für private Investitionen in den Klimaschutz, wie Investitionen in Speicher. Das springt bei der Förderung heraus.

Klimaschutz mit den Bürgern

Die Klimaziele und die Energiewende haben bei den Ministerien im Bundesland Schleswig-Holstein Priorität. Seit 09. Juni gibt es ein neues Bündel an Fördermaßnahmen. Das Programm mit dem Titel „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ spricht alle an, die die Energiewende aktiv unterstützen wollen und will Investitionen in eine nachhaltige Zukunft ankurbeln.

Was wird gefördert?

Die Landesregierung fördert verschiedenste Maßnahmen, darunter den Kauf einer Solarthermie-Anlage, einer nicht-fossilen Heizungsanlage und einer Regenwasserzisterne, aber auch das Anlegen eines Gründachs auf dem Wohnhaus. Unter den geförderten Maßnahmen sind besonders interessant:

Speicherförderung

Stromspeicher speichern elektrische Energie zwischen und sollen dazu beitragen, dass private Photovoltaik-Anlagen noch effektiver genutzt werden können. Das Klimaschutz-Förderprogramm in Schleswig-Holstein fördert 800 € für Stromspeicher und 200 € für Installations- und Anschlusskosten. Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten übernimmt das Land.

Dabei muss der Speicher eine Kapazität von mindestens 3 kWh haben und an eine PV-Anlage mit mindestens 5 kWp angeschlossen sein. Wer eine PV-Anlage zusätzlich neu installiert, kann den Förderbetrag auf 1.200 € anheben, maximal aber auf 75 % der förderfähigen Kosten. Was die Speichertechnologie und die Förderung angeht, schränkt das Bundesland nicht ein.­­­­­­­

PV-Balkonanlagen

PV-Balkonanlagen sind vor allem für Mieter attraktiv und die einzige Möglichkeit, an der Photovoltaik teilzunehmen. Das Förderprogramm unterstützt den Kauf von Anlagen mit einer Leistung zwischen 250 und 600 W mit 200 €, maximal bezuschussen sie 50 % der Kosten. Die Balkonanlagen werden direkt an die Steckdose angeschlossen, der produzierte Strom fließt ins Hausnetz und kann sofort verbraucht werden. Photovoltaik-Anlagen dieser Größe profitieren von vereinfachten Anmeldeverfahren. Sie müssen aber natürlich aktuelle Anforderungen einhalten (VDE-AR-N 4105). Für diese Anlagen gibt es keine EEG-Vergütung.

Umstieg auf Elektrofahrzeuge

Noch ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge nicht gerade ein Schnäppchen: Die Preise für Elektrofahrzeuge sind aktuell noch deutlich höher als die Preise für ein vergleichbares Model mit Verbrennungsmotor. Für das Aufladen des Fahrzeuges vor der eigenen Haustüre müssen die Umsteiger außerdem einen Ladepunkt einrichten. Wer sich eine Wallbox anschafft, den unterstützt das Land nun mit:

  • 400 € für die Installation und den Anschluss einer Wallbox mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 22 kW, bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • 600 € für die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Wallbox, maximal 75 % der förderfähigen Kosten

Welche Voraussetzungen für die Stromspeicher-Förderung Schleswig-Holstein gibt es?

Alle natürlichen Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein können einen Förderantrag stellen. Möglich ist nur ein Antrag pro Maßnahme. Alle Voraussetzungen für die Förderung von Speichern, PV-Balkonanlagen und E-Ladepunkten:

Speicher
  • Nur in Verbindung mit einer PV-Anlage
  • Mindestleistung der Photovoltaik-Anlage 5 kWp
  • Förderung reiner Speichernachrüstungen
  • Stromspeicher Mindestkapazität 3 kWh
PV-Balkonanlagen
  • PV-Balkonanlagen in den Leistungsklassen 250 W bis 600 W
E-Ladestationen
  • Ladeleistung des Elektrofahrzeug-Ladepunkts mind. 11 kW und höchstes 22 kW

Weitere Anforderungen

Damit der Förderantrag durch geht, müssen Antragsteller außerdem noch Folgendes berücksichtigen:

  • Förderung nur für Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
  • Entstehung des Projekts in Schleswig-Holstein
  • Nur Förderung von Anlagen, welche dem aktuellen Marktstandard entsprechen
  • Lediglich Förderung von Neuanschaffungen. Der Erwerb von gebrauchten Gegenständen ist nicht förderfähig

Antragsverfahren

Eine Förderung kann nur online über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) beantragt werden. Die Antragsteller müssen den Kaufvertrag und je nach Fördermaßnahme andere Dokumente hochladen. Ist der Antrag fertig und über das Portal eingereicht, wird ein Datenbegleitschein erstellt, der auch an das LLUR gehen muss.

Alle Details des Programms zum Nachlesen sowie häufige Fragen und die Antworten dazu gibt es auf der Webseite des Bundeslandes.

Zusammengefasst

  • Die Förderung richtet sich direkt an die Bürger des Bundeslandes.
  • Gefördert wird auch der Kauf von Wallboxen, PV-Balkonanlagen und eines Stromspeichers bei Photovoltaik-Systemen.
  • Die Antragstellung ist einfach und dauert im Schnitt nur 10 bis 20 Minuten.
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