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Update: Anpassung der BEG-Förderung für Wärmepumpen & Co.

Anpassung der BEG-Förderung
Wärme-Wissen
Aktualisiert am 13. Februar 2023
7 Min. Lesezeit
Fabian Nebel
Fabian Nebel

Neues Jahr, neue Förderung. Oder besser gesagt: eine bekannte Förderung in neuem Gewand. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat ein paar Anpassungen bekommen, die vor allem den Heizungstausch betreffen. Welche das sind, erklären wir dir in diesem Blogbeitrag.

Die Neuerungen traten zum 01.01.2023 in Kraft. Die aktuelle Reform des BEG umfasst neue Boni und technische Anpassungen, dazu stiegen einige Anforderungen. Insbesondere werden der Zugang zur BEG erleichtert, Förderboni erhöht und der Anreiz für Sanierungen weiter gesteigert.

Ein stärkeres Gewicht bekommen Wärmepumpen mit umweltfreundlichem Kältemittel. Außerdem wird der Austausch von Gasheizungen fokussiert. Ein Energieberater muss nun die Effizienz einer Wärmepumpe bestimmen. Die BEG wurde im August 2022 schon einmal aktualisiert.

Zum Jahreswechsel traten diese Fördersätze in Kraft

BEG-Fördersätze für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (2023)

EinzelmaßnahmeFördersatzHeizungs-
tausch
Max.
Fördersatz
Max.
förderfähige
Kosten
Biomasseheizungen 110 %10 %20 %60.000 €
pro Wohneinheit
pro Jahr &
600.000 €
pro Gebäude
Wärmepumpe
(+5 %) ²
25 %10 %40 %
Brennstoff-
zellenheizungen ³
25 %10 %35 %
Solarkollektoranlagen25 %10 %35 %
Innovative Heizungs-
technik auf Basis
erneuerbarer Energien
25 %10 %35 %
Errichtung, Umbau und
Erweiterung eines
Gebäudenetzes
(ohne Biomasse)
30 %-30 %
Errichtung, Umbau und
Erweiterung eines
Gebäudenetzes (mit max.
25 % Biomasse für Spitzenlast)
25 %-25 %
Errichtung, Umbau und
Erweiterung eines
Gebäudenetzes (mit max.
75 % Biomasse)
20 %-20 %
Anschluss an ein Gebäudenetz25 %10 %35 %
Anschluss an ein Wärmenetz30 %10 %40 %
Maßnahmen zur Optimierung
bestehenderHeizungsanlagen
in Bestandsgebäuden (+5 %) 4
15 %-20 %

1 nur in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe
² für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, ab 01.01.2028 werden nur Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert
³ Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan
4 Umsetzung anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Das war der Stand der Dinge vor der Aktualisierung

BEG-Fördersätze für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (09/2022)

EinzelmaßnahmeFördersatzHeizungs-
tausch
Innovations-
bonus
Biomasse
Max.
Fördersatz
Max.
förderfähige
Kosten
Biomasseheizungen10 %10 %5 %25 %60.000 €
pro Wohneinheit
pro Jahr &
600.000 €
pro Gebäude
Wärmepumpe
(+5 %)1
25 %10 %-40 %
Solarthermie25 %--25 %
Innovative Heizungstechnik
auf Basis erneuerbarer Energien
25 %10 %-35 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung
eines Gebäudenetzes
25 %--25 %
Anschluss an ein Gebäudenetz25 %10 %-35 %
Anschluss an ein Wärmenetz25 %10 %-35 %
Maßnahmen zur Optimierung
bestehender Heizungsanlagen
in Bestandsgebäuden
(+5 %) ²
15 %--20 %
Gebäudehülle
(+5 %) ²
15 %--20 %
Anlagentechnik
(+5 %) ²
15 %--20 %
EE-Hybrid ohne
Biomasseheizung (+5 %) 1
25 %10 %-40 %
EE-Hybrid mit
Biomasseheizung (+5 %) 1
20 %10 %5 %40 %

1  für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, ab 01.01.2028 werden nur Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert
² Umsetzung anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Einige Förderoptionen im Bereich Biomasse sind in der neuen BEG weggefallen. Hybridheizungen mit oder ohne Biomasseheizung fallen komplett aus der Förderung, auch entfällt der Biomasse-Innnovationsbonus von 5 %.

Diese Änderungen gehören noch zum Förder-Update

  • Die Biomasseförderung wurde um 5 % auf 20 % abgesenkt
  • Auf Solarthermieanlagen gibt es bei Heizungstausch nun einen Zuschuss von 10 %
  • Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel bekommen Antragsteller*innen einen Bonus von 5 %, Fördersätze für Maßnahmen an Gebäudenetzen sind nun vom Anteil der verwendeten Biomasse abhängig; Staub-Emissionsgrenzwerte von Biomasseheizungen wurden auf 2,5 mg/m³ reduziert

Eine große Neuerung

Eine wirklich sehr schwerwiegende Veränderung ist die Anpassung der Förderbedingungen bei Biomasseheizungen. Diese werden im neuen BEG nur noch in Kombination mit Solarkollektoren oder einer Brauchwasserwärmepumpe gefördert. Dann aber mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. Damit ist die Brauchwasserwärmepumpe aber auch mehr als abbezahlt. Die Brauchwasserwärmepumpe muss so dimensioniert sein, dass diese bilanziell den gesamten Warmwasserbedarf decken kann.

So wird eine Wärmepumpe jetzt gefördert

Der Wärmepumpenbonus von 5 % wird gewährt, wenn ein natürliches Kältemittel, beispielsweise R290, eingesetzt wird. Dieser Bonus kann nicht mit dem Bonus für Wärmequellen kumuliert werden. Voraussetzung für eine förderfähige Wärmepumpe ist eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen muss eine Wärmemengenmessung erfolgen. Zusätzlich muss die rechnerische Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 2,7 erreichen.

Beim Austausch einer betriebsfähigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine der genannten förderfähigen Alternativen werden zusätzlich 10 % gefördert. Eine zu ersetzende Gasheizung muss mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein.

Das Mindestinvestitionsvolumen muss bei 1.000 € brutto liegen und darf 600.000 € pro Gebäude nicht überschreiten. Pro Jahr und Wohneinheit liegt der Maximalbetrag bei 60.000 €.

Maximale Förderabdeckung in % für Investitionen

Solarthermie35 %
Biomasse20 %
Wärmepumpe40 %
Brennstoffzellensystem35 %
Wärmenetz40 %

Die Grundvoraussetzungen, um sich für Fördermittel der BEG zu qualifizieren, sind erhöht worden. Durch die Installation einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung müssen mindestens 65 % des Heizbedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden können. Dieser Wert gilt auch, wenn bestehende Wärmenetze umgebaut oder erweitert werden sollen.

In Zukunft soll die Antragsstellung einfacher laufen. Antragsberechtigt sind jetzt nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Das kann Wartezeiten verkürzen. Zusätzlich werden bei einer Eigenleistung auch Materialkosten gefördert. Langes Warten auf Handwerker kann umgangen werden.

Allgemeines

Die BEG hilft dabei, dass Deutschland seine Klimaziele und die Energiewende schaffen kann. „One grant to rule them all“, das ist die Devise bei der BEG, für die Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden kann. Damit ist sie die Förderung für die energetische Sanierung und den Heizungstausch und besteht aus 3 Teilprogrammen:

  1. Wohngebäude
  2. Nichtwohngebäude
  3. Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen können in Heizungsoptimierung, Heizungstechnik (Heizungstausch), Anlagentechnik und Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle unterteilt werden. Aufgrund des großen Erfolgs des Programms stiegen die Wartezeiten auf eine Bewilligung an, dafür wurde aber auch die Umsetzungsfrist auf 24 Monate gesetzt. Die Förderrichtlinie ist bis einschließlich Dezember 2030 gültig, laufende Änderungen sind möglich.

Bei den Maßnahmen an der Gebäudehülle werden 20 % gefördert. Diese beziehen sich in der Kategorie der Gebäudehülle auf Dämmungen und Fensterwechsel, welche die Energieeffizienz verbessern. Im Teilbereich der Anlagentechnik werden diverse Lüftungsanlagen, Mess-, Steuer-, und Regelungstechniken gefördert. Auch energieeffiziente Innenbeleuchtungen werden bezuschusst; der Maximalbonus liegt hier bei 20 %.

Die Optimierung bestehender Heizsysteme wird ebenfalls unterstützt. Allgemein werden sämtliche Maßnahmen gefördert, durch die sich die Energieeffizienz des Systems erhöht. Der festgelegte Fördersatz beträgt 15 %.

Zusammengefasst

  • Das BEG wurde zum Jahresstart aktualisiert und es gibt neue Fördersätze. Wärmepumpen mit umweltfreundlichem Kältemittel rücken ins zentrale Förderlicht.
  • Für Biomasseheizungen gibt es eine große Änderung der Förderbedingungen.
  • Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Die Antragsstellung soll weiter vereinfacht werden.
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