Photovoltaik-Förderung Hessen
Im Bundesland Hessen gibt es die „Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)“. Damit sollen Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen kommen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen außer Hersteller sowie Unternehmen , die Produkte, vertreiben und einbauen.
Kurzübersicht zur Photovoltaik-Förderung in Hessen
Name: | Energetische Förderung HEG |
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Status: | Gestartet |
Förderberechtigte Gruppen: |
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Förderfähige Komponenten: |
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Förderhöhe: | Je nach geförderter Maßnahme 30 %, 50 % oder bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
Voraussetzungen: |
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Art der Antragstellung: | Schriftlicher Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen |
Fristende der Förderung: | 30.06.2021 |
(diese Tabelle dient nur zum groben Überblick des Inhaltes des Förderprogrammes)
Stand: 07.05.2021