Photovoltaik-Förderung
In einigen Bundesländern gibt es eigene Photovoltaik-Förderungen für Stromspeicher und Solaranlagen. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen wird auf der jeweiligen Seite des Bundeslandes beschrieben.
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung
Welche Personengruppen einen Antrag einreichen dürfen, hängt von der jeweiligen Förderung ab.
In der Regel sind Photovoltaik-Förderungen, auch Stromspeicher-Förderungen genannt, für Privathaushalte ausgelegt. Der Preis für Speichersysteme sank in den letzten Jahren immer wieder, dennoch ist die Investition in eine Photovoltaik-Anlage mit Stromspeichersysteme für Eigenheimbesitzer kostenintensiv.
Neben Wohnobjekten unterstützen Förderer oftmals auch kommunale Gebietskörperschaften (Schulen, allgemeine öffentliche Gebäude in Gemeinden, etc.), Gewerbeobjekte oder Mieterstrommodelle.
Kommt es zur Ausschreibung einer Photovoltaik-Förderung wird eindeutig festgelegt, welche Komponenten die Förderung einschließt.
Beliebte Komponenten einer Stromspeicher-Förderung sind Stromspeicher-Systeme, Hybrid-Systeme (Photovoltaik- und Batteriewechselrichter in einem Gerät) mit externer Batterie, Photovoltaik-Anlagen oder auch Wallboxen / Ladesäulen, die zur Beladung von privaten Elektrofahrzeugen vorgesehen sind.
Der Zuschuss der Fördergeber fällt je nach Förderung sehr unterschiedlich aus. Die genaue Fördersumme der jeweiligen Komponenten ist genau festgelegt und definiert.
Es gibt verschiedene Ansätze zur Vergabe des Fördergeldes
- Pauschale pro kWh Nutzkapazität des Stromspeicher-Systems
Stromspeicher-Systeme werden mit einer Pauschale pro kWh für die Nutzkapazität gefördert. Meist wird eine Mindestgröße für das System bestimmt, welche mit einem Sockelbetrag definiert ist. Jede weitere kWh Kapazität wird als Pauschale pro kWh vergütet. - Pauschale pro kWp Photovoltaik-Leistung
Beinhaltet die Förderung auch einen Zuschuss für Photovoltaik, so bezahlen die Förderer eine Pauschale pro kWp Leistung. - Prozentualer Zuschuss für den Anlagenbau
Bei dieser Variante erlassen die Geldgeber einen genau definierten Prozentsatz der Kosten für den Stromspeicher oder die Photovoltaik-Anlage. Beispielsweise 30 Prozent der Kosten für das Stromspeichersystem bis zu einem maximalen Förderschuss. - Bonus-Zuschuss
Bonus-Zuschüsse, beispielsweise Wallboxen / Ladesäulen, werden meist als genau definierter Fixbetrag vergütet.
- Pauschale pro kWh Nutzkapazität des Stromspeicher-Systems
Jede Förderung ist an eigene Bedingungen geknüpft. Das jeweilige Förderdokument zeigt alle Voraussetzungen im Detail und sollte sorgfältig beäugt werden.
Fördergeber machen ihre eigenen Regeln und setzen verschiedene Verfahren ein. Antragssteller fragen sich oft
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Welche Dokumente müssen nach einem „ja“ eingereicht werden?
- Können Förderprogramme kombiniert werden?
Damit die Antragstellung erfolgreich ist, muss das Antragsformular vollständig sein. Je nach Förderung kann das Formular direkt online oder auf dem klassischen postalischen Weg eingereicht werden.
Vor Antragsstellung
Mögliche Unterlagen, die Antragssteller einreichen müssen sind:- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Herstellererklärung der Komponenten
- Angebot des Installateur-Fachbetriebes
Nach Bewilligung
Weitere Unterlagen, die nach Bewilligung und Errichtung einzureichen sind- Fachunternehmererklärung
- Rechnungen für das Anlagen-System und den Installationskosten
- Mittelabrufformular
Im Regelfall können verschiedenen Förderungen nicht kombiniert werden. Sollte eine Kombination verschiedener Förderungen gewünscht sein, ist dies mit dem jeweiligen Fördergeber abzustimmen.
Bei einigen Förderungen gilt eine definierte Geltungsdauer, ein Stichtag sozusagen, der angibt bis wann Förderanträge eingereicht werden können. Nach diesem Datum entscheidet der zuständigen Fördergeber, ob die Antragsstellung eingestellt oder verlängert wird.
Eine andere Variante ist die Definition einer bestimmten Fördersumme. Ist diese Summe aufgebraucht, ist auch der Fördertopf leer. Danach können keine weiteren Anträge eingereicht werden.
Zeit ist Geld – es lohnt sich also, schnell zu sein. Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen sind allgemein heiß begehrt.
Die Fördergelder werden den Antragsteller, nachdem die Maßnahme erfolgreich umgesetzt und alle entsprechenden Unterlagen eingereicht sind, ausgezahlt.