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Übersicht Förderungen

Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien

Bereich Photovoltaik + Batteriespeicher

Die Förderungen sind von den jeweiligen Bundesländern ins Leben gerufen worden und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Zusätzlich gibt es in einigen Städten zusätzlich eine Förderung.

Bezuschussung von Batteriespeichern in Kombination mit Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage Antragsberechtigt sind hauptsächlich Privathaushalte, aber auch kommunale Körperschaften

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Bereich Photovoltaik + Batteriespeicher + Ladestation

KfW-Förderung "442" Solarstrom für Elektrofahrzeuge

  • Bis zu 9.600 € Zuschuss auf die Kombi: Ladestation (mind. 11 kW), PV-Anlage (mind. 5 kWp) und Batteriespeicher (mind. 5 kWh)
  • Investitionszuschuss für ein bidirektionales Gesamtsystem von bis zu 10.200 €
  • Für Eigentümer*innen von selbstgenutzten Wohnhäusern, die bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder zum Zeitpunkt der Förderung eines bestellt haben. Der erzeugte eigene PV-Strom muss in erster Linie für das Laden des E-Autos genutzt werden.

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Bereich E-Mobilität

KfW-Förderung „440“ für private Ladestationen      

  • Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt
  • Für den Kauf und die Installation an privaten Stellplätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter

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KfW-Förderung „441“ Ladestationen für Unternehmen und Selbstständige

  • Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt
  • Für den Kauf und die Installation an Unternehmensstandorten (privates Firmengrundstück)
  • Für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen

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BMVI-Förderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“ für gewerbliche Ladestationen

  • Zuschuss von bis zu 80 % für die Ausgaben der Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge + Netzanschluss + Batteriespeicher
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, KMUs, Gebietskörperschaften
  • Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften
     

BMDV-Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“

  • Das BMDV-Förderprogramm fördert die Beschaffung und Installation von nicht-öffentlichen, brandneuen Schnellladepunkten in Deutschland mit einer Mindestladeleistung von 50 kW oder mehr.
  • Die Höhe der Förderung pro Ladepunkt richtet sich nach der Ladeleistung (gesamtes Fördervolumen bis zu 400 Millionen €).
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderquote von 40 % erwarten, Großunternehmen erhalten einen Satz von 20 %.
  • Die max. Fördersumme pro Antrag liegt bei 5 Mio. €. Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag einreichen.
  • Ladeeinrichtungen mit Wechselstrom oder mit Ladepunkten unter 50 kW Ladeleistung sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Bereich Wärme

BEG-Förderung „BEG EM“ (Einzelmaßnahmen)

  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen von Bestandsgebäuden
  • Antragsberechtigt: Wohnimmobilieneigentümer*innen, Ersterwerber*innen von saniertem Wohnraum, Contracting-Geber
  • Förderhöhe: z.B. Wärmepumpe in Verbindung mit Austausch der Ölheizung bis zu 50 %

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BEG-Förderung „BEG WG“ (Komplettsanierung & Neubau von Wohngebäuden)

  • Je höher die Effizienzstufe des Hauses nach der Sanierung oder Neubau, desto höher der Tilgungszuschuss bzw. die Förderung
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien erhöhen den Fördersatz
  • Antragsberechtigt: Wohnimmobilieneigentümer*innen, Ersterwerber*innen von saniertem Wohnraum, Contracting-Geber
  • Wählbar zwischen Förderkredit (KfW 261, 262) oder Zuschuss (BAFA; ab 2023)

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BEG-Förderung „BEG NWG“ (Komplettsanierung & Neubau Nichtwohngebäude)

  • Je höher die Effizienzstufe des Hauses nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss bzw. die Förderung
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien erhöhen den Fördersatz
  • Antragsberechtigt: Wohnimmobilieneigentümer*innen, Ersterwerber*innen von saniertem Wohnraum, Contracting-Geber
  • Wählbar zwischen Förderkredit (KfW 263) oder Zuschuss (BAFA; ab 2023)

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