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Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Aktuelle Förderungen für erneuerbare Energien

Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Neben der Komplettsanierung und einem Neubau können auch verschiedene förderfähiger Einzelmaßnahmen den Wärmebereich nachhaltiger gestalten.

Einzelmaßnahmen werden entweder als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt oder bei der KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss.

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

Die BEG-Förderung „BEG EM an der Gebäudehülle“ fördert vor allem die Dämmung des Gebäudes sowie den Austausch von Fenstern und Toren, die positive Auswirkungen auf den Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes haben.

NameBEG EM an der Gebäudehülle
StatusGestartet
Förderberechtigte GruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderfähige KomponentenDämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren/-toren, sommerlicher Wärmeschutz, Sonnenschutz mit Tageslichtversorgung
Förderhöhe15 % Der förderfähigen Kosten
 Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit, max. 600.000 € pro Gebäude.
Bonus-Zuschuss+ 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplan (Wärmepumpenbonus)
VoraussetzungenEinbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)
 EEE-Suche
Art der AntragstellungOnline-Antrag
ZusatzinfoAllgemeines Merkblatt zur Antragstellung
 Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen
Fristende der Förderung31.12.2030

Bei der BEG-Förderung „BEG EM Heizungstechnik“ werden vor allem die Erzeugungsanlagen mit den verbundenen Arbeits- und Materialkosten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert. Dies soll den Umstieg auf nachhaltigere Heizmöglichkeiten erleichtern.

NameBEG EM Anlagen zur Wärmeerzeugung
StatusGestartet
Förderberechtigte GruppenPrivat & Unternehmen
Förderfähige KomponentenWärmepumpe, Pufferspeicher, Umgebungsarbeiten, Installation, Peripherie, Baubegleitung und Fachplanung, und vieles mehr
FörderhöheMindestens 10 % der förderfähigen Kosten, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit, max. 600.000 € pro Gebäude

Fördersätze:
Solarkollektoranlagen: 25 %
Biomasseheizungen: 10 %
Wärmepumpen: 25 %
Stationäre Brennstoffzellenheizungen: 25 %
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien: 25 %
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen: bis zu 30 %
Anschluss an ein Gebäudenetz: 25 %
Anschluss an ein Wärmenetz: 30 %
Bonus-Zuschuss

Für Wärmepumpen:
+ 5 % wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen wird
+ 5 % wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird (nicht kumulierbar mit Wärmequellen-Bonus)

Heizungs-Tausch-Bonus:
+ 10 % für den Austausch von betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle-, oder Nachtspeicherheizungsanlagen (Ersatz und fachgerechte Entsorgung). Gilt nur wenn folgende Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Voraussetzungen

Heizungs-Tausch-Bonus:

  • Nur bei funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- und Nachtspeicherheizungen
  • Nur bei fachgerechter Demontage und Entsorgung
  • Gasheizungen müssen mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein
Art der AntragstellungOnline-Antrag
ZusatzinfoFörderfähige Kosten
 Infoseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
 Merkblatt allgemeine Antragsstellung
Fristende der Förderung31.12.2030, 24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung

Die BEG-Förderung „BEG EM Heizungsoptimierung“ dient vor allem dazu, ein bereits bestehendes Heizungssystem zu optimieren, damit eine effektive und verlustarme Wärmebereitstellung im Haus ermöglicht wird.

Soll Zustand 
NameBEG EM Heizungsoptimierung
StatusGestartet
Förderberechtigte GruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderfähige Komponenten
  • Hydraulischer Abgleich und Heizkurveneinstellung
  • Absenkung von Rücklauftemperaturen, Austausch von Heizungspumpen
  • Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper und Wärmespeicher. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
FörderhöheMindestinvestitionsvolumen: 300 €
 15 % der förderfähigen Ausgaben, bis maximal 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und 1.000 € pro m2 (max. 15. Mio. €) bei Nichtwohngebäuden
Bonus-Zuschuss+5 % bei Durchführung der Maßnahme als Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Voraussetzungen

Hydraulischer Abgleich, bei iSFP wird ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) benötigt


Bei Wohngebäuden: Gebäude mit nur max. 5 Wohneinheiten
Bei Nichtwohngebäuden: Gebäude mit höchstens 1.000 m²

 EEE-Suche
Art der AntragstellungOnline-Antrag
ZusatzinfoInfoblatt zu den Förderfähigen Kosten
 Allgemeines Merkblatt
Fristende der Förderung31.12.2030, 24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung

Die BEG-Förderung „BEG EM Anlagentechnik“ dient vor allem der Finanzierungsunterstützung von Lüftungsanlagen, die eine Wärme- bzw. Kälterückgewinnung besitzen. So kann ein fast wärmeverlustfreier Luftumschlag im Haus garantiert werden.

Soll Zustand 
NameBEG EM Anlagentechnik
StatusGestartet
Förderberechtigte GruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderfähige KomponentenEinbau, oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- / Kälterückgewinnung
FörderhöheMindestinvestitionsvolumen: 2.000 €
 15 % der förderfähigen Kosten
 Maximal 600.000 € pro Gebäude für Wohngebäude und 1.000 € pro m2 (max. 5 Mio. € pro Gebäude) bei Nichtwohngebäuden
Bonus-Zuschuss+ 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
VoraussetzungenEinbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)
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Art der AntragstellungOnline-Antrag
ZusatzinfoFörderfähige Kosten
 Allgemeines Merkblatt
Fristende der Förderung31.12.2030
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