Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen
Aktuelle Förderungen für erneuerbare Energien
Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Neben der Komplettsanierung und einem Neubau können auch verschiedene förderfähiger Einzelmaßnahmen den Wärmebereich nachhaltiger gestalten.
Einzelmaßnahmen werden entweder als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt oder bei der KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss.
Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
Die BEG-Förderung „BEG EM an der Gebäudehülle“ fördert vor allem die Dämmung des Gebäudes sowie den Austausch von Fenstern und Toren, die positive Auswirkungen auf den Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes haben.
Name | BEG EM an der Gebäudehülle |
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Status | Gestartet |
Förderberechtigte Gruppen | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften |
Förderfähige Komponenten | Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren/-toren, sommerlicher Wärmeschutz, Sonnenschutz mit Tageslichtversorgung |
Förderhöhe | 15 % Der förderfähigen Kosten |
Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit, max. 600.000 € pro Gebäude. | |
Bonus-Zuschuss | + 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplan (Wärmepumpenbonus) |
Voraussetzungen | Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) |
EEE-Suche | |
Art der Antragstellung | Online-Antrag |
Zusatzinfo | Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung |
Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen | |
Fristende der Förderung | 31.12.2030 |
Bei der BEG-Förderung „BEG EM Heizungstechnik“ werden vor allem die Erzeugungsanlagen mit den verbundenen Arbeits- und Materialkosten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert. Dies soll den Umstieg auf nachhaltigere Heizmöglichkeiten erleichtern.
Name | BEG EM Anlagen zur Wärmeerzeugung |
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Status | Gestartet |
Förderberechtigte Gruppen | Privat & Unternehmen |
Förderfähige Komponenten | Wärmepumpe, Pufferspeicher, Umgebungsarbeiten, Installation, Peripherie, Baubegleitung und Fachplanung, und vieles mehr |
Förderhöhe | Mindestens 10 % der förderfähigen Kosten, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit, max. 600.000 € pro Gebäude Fördersätze: Solarkollektoranlagen: 25 % Biomasseheizungen: 10 % Wärmepumpen: 25 % Stationäre Brennstoffzellenheizungen: 25 % Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien: 25 % Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen: bis zu 30 % Anschluss an ein Gebäudenetz: 25 % Anschluss an ein Wärmenetz: 30 % |
Bonus-Zuschuss | Für Wärmepumpen:
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Voraussetzungen | Heizungs-Tausch-Bonus:
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Art der Antragstellung | Online-Antrag |
Zusatzinfo | Förderfähige Kosten |
Infoseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | |
Merkblatt allgemeine Antragsstellung | |
Fristende der Förderung | 31.12.2030, 24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung |
Die BEG-Förderung „BEG EM Heizungsoptimierung“ dient vor allem dazu, ein bereits bestehendes Heizungssystem zu optimieren, damit eine effektive und verlustarme Wärmebereitstellung im Haus ermöglicht wird.
Soll Zustand | |
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Name | BEG EM Heizungsoptimierung |
Status | Gestartet |
Förderberechtigte Gruppen | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften |
Förderfähige Komponenten |
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Förderhöhe | Mindestinvestitionsvolumen: 300 € |
15 % der förderfähigen Ausgaben, bis maximal 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und 1.000 € pro m2 (max. 15. Mio. €) bei Nichtwohngebäuden | |
Bonus-Zuschuss | +5 % bei Durchführung der Maßnahme als Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) |
Voraussetzungen | Hydraulischer Abgleich, bei iSFP wird ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) benötigt
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EEE-Suche | |
Art der Antragstellung | Online-Antrag |
Zusatzinfo | Infoblatt zu den Förderfähigen Kosten |
Allgemeines Merkblatt | |
Fristende der Förderung | 31.12.2030, 24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung |
Die BEG-Förderung „BEG EM Anlagentechnik“ dient vor allem der Finanzierungsunterstützung von Lüftungsanlagen, die eine Wärme- bzw. Kälterückgewinnung besitzen. So kann ein fast wärmeverlustfreier Luftumschlag im Haus garantiert werden.
Soll Zustand | |
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Name | BEG EM Anlagentechnik |
Status | Gestartet |
Förderberechtigte Gruppen | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften |
Förderfähige Komponenten | Einbau, oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- / Kälterückgewinnung |
Förderhöhe | Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 € |
15 % der förderfähigen Kosten | |
Maximal 600.000 € pro Gebäude für Wohngebäude und 1.000 € pro m2 (max. 5 Mio. € pro Gebäude) bei Nichtwohngebäuden | |
Bonus-Zuschuss | + 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) |
Voraussetzungen | Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) |
EEE-Suche | |
Art der Antragstellung | Online-Antrag |
Zusatzinfo | Förderfähige Kosten |
Allgemeines Merkblatt | |
Fristende der Förderung | 31.12.2030 |