Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude
Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Energieeffiziente Nichtwohngebäude werden beim Kauf, einer Komplettsanierung oder bereits beim Neubau gefördert. Daneben kann ein Bonus beim Einsatz erneuerbarer Energien erfolgen. Die Förderung wird derzeit über die KfW (263) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt.
Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien
Soll Zustand | ||
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Name | BEG Nichtwohngebäude | |
Status | Gestartet | |
Förderberechtigte Gruppen | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften | |
Förderfähige Komponenten | Gesamte Gebäudebezogenen Investitionskosten (Transaktionskosten und Grundstückerwerb sind nicht förderfähig) | |
Förderhöhe | Sanierung zum Effizienhaus | |
Privatpersonen | Kommunen | |
Effizienzhaus 40 | 20 % | 35 % |
Effizienzhaus 40 EE- oder Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % | 40 % |
Effizienzhaus 55 | 15 % | 30 % |
Effizienzhaus 55 EE- oder Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % | 35 % |
Effizienzhaus 70 | 10 % | 25 % |
Effizienzhaus 70 EE- oder Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % | 30 % |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % | 20 % |
Effizienzhaus Denkmal EE- oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % | 25 % |
Baubegleitung | ||
10 € pro m² Nettogrundfläche (max. 20.000 €) | ||
Für einenNachhaltigkeitszertifizierung: 50 % Zuschuss | ||
Bonus-Zuschuss | Worst-performing Building: +10 % | |
Voraussetzungen | Keine Wärmebereitstellung durch Heizöl | Keine Förderung der Optimierung oder Umbaumaßnahmen von Heizölheizungen |
Art der Antragstellung | Antrag bei der KfW über die Hausbank | |
Zusatzinfo | Infoseite der KfW | |
Infoblatt zur Antragstellung | ||
Technische Mindestanforderungen | ||
Fristende der Förderung | 12 Monate Umsetzungsfrist (max. 48 Monate) | |
31.12.2030 | Geltungsdauer |