BMDV-Förderprogramm: Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) schreibt ein neues Kapitel in der Förderung der Elektromobilität in Deutschland, und zwar mit einem wegweisenden Programm zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Das BMDV-Förderprogramm gilt für Infrastrukturen zum Laden sowohl von PKWs als auch von LKWs. Die gezielte Unterstützung gewerblich genutzter Schnellladepunkte eröffnet spannende Perspektiven für Unternehmen zu denen auch Transport- und Logistikfirmen gehören.
Ab wann gilt die Förderung für Schnellladeinfrastruktur?
Anträge zum neuen BMDV-Förderprogramm können ab dem 18.09.2023 gestellt werden. Mit der neuen Förderung unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur von Unternehmen für PKW und LKW. Zur Antragsstellung: https://lis.ptj.de/
Was wird gefördert?
Das BMVD fördert die Anschaffung und Installation von nicht-öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte inklusive der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Das BMDV-Förderprogramm fördert nur Schnellladeinfrastruktur, die über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ab Datum des Installationsprotokolls im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleibt und in Deutschland betrieben wird.
Darüber hinaus gilt:
- Die Fläche muss vom Betrieb selbst genutzt werden.
- Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.
- Pro Unternehmen darf nur ein Antrag gestellt werden.
- Jeder Ladepunkt muss eine Mindest-Nennladeleistung von 50 kW zum Laden aufweisen, auch wenn mehrere Ladepunkte in einer Ladestation gleichzeitig genutzt werden.
- Die höchstmögliche Ladeleistung entspricht der maximalen Ladeleistung. Auch wenn z. B. nur einer von mehreren Ladepunkten genutzt wird.
- Aufträgen dürfen erst nach der Genehmigung des gestellten Antrags vergeben bzw. angenommen werden.
Die Schnellladsäulen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides beschaffen und installiert werden - Die Kombi mit anderen Förderprogrammen der EU, des Bundes sowie der Bundesländer für dieselben förderfähigen Ausgaben ist nicht möglich.
- Das BMDV erstattet den bewilligten Förderbetrag nachdem die Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur nachgewiesen wurde.
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Für wen ist das BMDV-Förderprogramm?
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Also,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Großunternehmen (GU)
Wie hoch ist die das Förderprogramm des BMDV?
Insgesamt stellt das BMDV 400 Millionen € für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur bereit.
Antragsteller | KMU | GU | |
Förderquote | 40 % | 20 % | |
Nennladeleistung am Ladepunkt in kW | Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt | Max. Förderbetrag pro Ladepunkt | |
50 - 149 | 35.000 € | 14.000 € | 7.000 € |
≥ 150 | 75.000 € | 30.000 € | 15.000 € |
Es ist möglich, für jeden Antrag eine beliebige Anzahl von Ladepunkten zu beantragen. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt unabhängig von der Anzahl der beantragten Ladepunkte 5 Millionen €.